Wie lange gilt ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der AVGS kann regional und zeitlich befristet werden, gilt aber in der Regel für bis zu 6 Monate, solange keine Umstände eintreten, die einen Wegfall der Anspruchsgrundlage begründen (z.B. Arbeitsaufnahme, Wechsel von ALG I in ALG II oder Beendigung der Arbeitsuche).