Wie lange gilt ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der AVGS kann regional und zeitlich befristet werden, gilt aber in der Regel für bis zu 6 Monate, solange keine Umstände eintreten, die einen Wegfall der Anspruchsgrundlage begründen (z.B. Arbeitsaufnahme, Wechsel von ALG I in ALG II oder Beendigung der Arbeitsuche).

   

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