Aktuell ist der Vermittlungsgutschein bis zum 31.12.2011 reguliert und wurde jetzt durch die Regierung bis zum 31.03.2012 verlängert. Aber was passiert mit den Vermittlungsgutschein zum 01.04.2012?
Aus dem jetzigen Vermittlungsgutschein wird ein neuer Vermittlungsgutschein und dieser nennt sich Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS).
Was ändert sich zum 01.04.2012?
Grundsätzlich ändern sich einige Paragraphen, der Vermittlungsgutschein der früher im § 421 geregelt wurde wird ab 01.04.2012 im § 45 zu finden sein. Der neue Vermittlungsgutschein AVGS baut auf den alten auf, dass heißt ein Arbeitssuchender im ALG I hat nach einer 6 wöchigen Arbeitslosigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten einen Rechtsanspruch auf diesen AVGS. Was aber neu ist und entscheident für viele Arbeitssuchende ist das der Vermittlungsgutschein schon nach ermessen ab den ersten Tag der Arbeitslosenmeldung ausgehändigt werden kann. Dadurch können eine Vielzahl an Arbeitssuchenden sofort private Arbeitsvermittler nutzen und ohne Eintritt in die Arbeitslosigkeit vermittelt weden.
Was ist noch alles Neu?
Die Regierung hat sich dazu entschlossen, dass jeder privater Arbeitsvermittler sich Zertifizieren lassen muss. Dadurch erhält der Markt der privaten Arbeitsvermittler welche mit den neuen Vermittlungsgutschein AVGS agieren wollen eine bessere Qualität und dies merkt besonders der Arbeitssuchende.