Der Vermittlungsgutschein wurde von der Politik verlängert und wird als Arbeitsmarktinstrument bis zum 31.12.2011 fortgeführt. Bei dieser Entscheidung wurde eine Voraussetzung geändert. Ab den 01.01.2011 müssen Sie nur noch eine 6 wöchige Arbeitslosigkeit nachweisen um einen Vermittlungsgutschein zu erhalten und nicht wie bisher 2 Monate.
Nähere Informationen finden Sie unter Hinweise zum Vermittlungsgutschein