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Vermittlungsgutschein: die Voraussetzung für die private Arbeitsvermittlung

Wenn Sie die Dienste einer privaten Arbeitsvermittlung wie zum Beispiel der unsrigen in Anspruch nehmen möchten, dann benötigen Sie einen sogenannten Vermittlungsschein von der Bundesagentur für Arbeit, damit dies für Sie ohne Kosten bleibt.

Den Vermittlungsgutschein können Sie ganz einfach bei Ihrem persönlichen Sachbearbeiter von AfA oder ARGE unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Die Beantragung eines Vermittlungsgutscheins kann sowohl während des persönlichen Beratungsgesprächs, als auch schriftlich, telefonisch, per Email sowie per Fax erfolgen. Um einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein zu haben, müssen Sie derzeit innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 6 Wochen als arbeitssuchend gemeldet gewesen sein und zusätzlich in dieser Zeit Leistungen von der Agentur bzw. von der ARGE bezogen haben.

Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich die Bundesagentur für Arbeit oder auch das JobCenter, an eine private Institution einen Betrag zu entrichten, wenn hierüber eine Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche erfolgt.

Zu den weiteren Voraussetzungen, die an die Einlösung eines Vermittlungsgutscheins geknüpft sind, zählen unter anderem auch eine Dauer der vermittelten Beschäftigung von mindestens drei Monaten und die Schließung eines Vermittlungsvertrages zwischen dem Arbeitssuchenden und dem privaten Vermittler.

Wenn Sie einen Vermittlungsgutschein in den Händen halten, dann wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Wir blicken auf eine jahrelange, erfolgreiche Unternehmensgeschichte zurück, in der wir bereits zahlreiche Karrieren aktiv angekurbelt haben.

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