Qualitätsrichtlinien und -standards für die private Arbeitsvermittlung

Die am 12. Dezember 2003 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterzeichneten Qualitätsrichtlinien für die private Personal- und Arbeitsvermittlung tragen entscheidend für die Akzeptanz dieser Dienstleistung in der Wirtschaft, den privaten Haushalten und den öffentlichen Institutionen bei. Um die qualitativ hochwertige Arbeit der Personal- und Arbeitsvermittler zu sichern weisen diese, gewerblich tätigen Unternehmen, ihre persönliche und fachliche Eignung anhand von klar vorgegebenen Kriterien nach. Um eine fach- und sachgerechte Bearbeitung der unterschiedlichen Vermittlungsleistungen sicherstellen zu können, ist es zudem erforderlich die dafür notwendigen Umfeldbedingungen, auch institutionelle Rahmenbedingungen genannt, vorweisen zu können. Die zertifizierten Unternehmen sind somit aufgefordert diese Rahmenbedingungen entsprechend ihrer Leistungsangebote im Einzelnen nachzuweisen.

Die HPA Hortig Personal- und Arbeitsvermittlung ist eine private Arbeitsvermittlung die sich unter diesen Rahmenbedingungen  Jahr für Jahr zertifizieren lässt. Die private Arbeitsvermittlung HPA Hortig ist seit 2003 und das bis Heute ein zertifiziertes Unternehmen geprüft durch den FPAV Fachverband Personal- und Arbeitsvermittler Deutschland e.V..

 

Unten stehend finden Sie die Zertifizierungsrichtlinien:

 
Persönliche Voraussetzungen
 
Fachliche Voraussetzungen
 
Institutionelle Rahmenbedingungen
 
Prozessdefinition
 
Controlling und Steuerung / Beschwerdemanagement